Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist ein Energieausweis?
- 2 Arten von Energieausweisen
- 3 Wer muss einen Energieausweis beantragen?
- 4 Energieeffizienzklassen im Energieausweis
- 5 Bei wem kann ich einen Energieausweis beantragen?
- 6 Datenerhebung für den Energieausweis
- 7 Energieausweis beantragen: Kosten
- 8 Team Zimmermann: Energieausweis und andere Dienstleistungen im Bereich Energieberatung
Was ist ein Energieausweis?
Im Energieausweis wird der energetische Zustand eines Gebäudes vergleichbar dokumentiert. Dafür sind darin Angaben zum Gebäude und den Energieträgern enthalten und es können über die Energieeffizienzklasse Rückschlüsse über den Energieverbrauch gezogen werden. (Quelle: Gebäudeenergiegesetz §79)
Arten von Energieausweisen
Bei Energieausweisen wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ermittelt die Energieeffizienz auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs und ist vor allem bei Bestandsgebäuden üblich. Zur Ermittlung werden die Abrechnungen der drei letzten Jahre herangezogen.
Für einen Bedarfsausweis wird ein Gutachten über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes anhand des baulichen Zustands erstellt. Damit ist der bedarfsorientierte Ausweis vor allem bei Neubauten üblich, da es hier noch keine Abrechnungen gibt. Er kann aber auch bei Bestandsgebäuden sinnvoll sein, wenn beispielsweise das Heizverhalten der Bewohner trotz gutem energetischen Zustand zu einem besonders hohen Verbrauch führt. Bei Bestandsgebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.
(Quelle: Gebäudeenergiegesetz §§81, 82)
Wer muss einen Energieausweis beantragen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) (vormals die Energieeinsparverordnung (EnEV)) gibt vor, dass bei Bau oder Erweiterung von Immobilien ein Energieausweis erstellt werden muss. Potenziellen Käufern, Mietern und Pächtern müssen Vermieter und Verkäufer von Immobilien bei der Besichtigung proaktiv einen Energieausweis vorlegen. Aber auch beim Neubau des selbstgenutzten Eigenheims müssen Sie einen Energieausweis beantragen und diesen unverzüglich nach Fertigstellung des Hauses der Baubehörde vorlegen. Ausgenommen davon sind nur Gebäude bis 50 qm. In öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 250 qm, zum Beispiel Behörden, ist sogar der öffentliche Aushang des Energieausweises Pflicht.
(Quelle: Gebäudeenergiegesetz §87)
Energieeffizienzklassen im Energieausweis
Für eine einfachere Vergleichbarkeit wird im Energieausweis eine Energieeffizienzklasse angegeben. Diese wird standardisiert ermittelt und ergibt sich aus Faktoren wie der Dämmung des Hauses, Heizungs-, Lüftungs- und sonstigen Anlagen, der Verglasung der Fenster, erneuerbaren Energien und eventuellen energetischen Schwachstellen.
Für die Bestimmung der Energieeffizienzklasse werden die Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche herangezogen. Das umfasst die verbrauchte Energie für Strom, Heizung und Warmwasser. Auf Basis des jährlichen Verbrauchs wird das Gebäude dann in eine der neun Energieeffizienzklassen (A+ bis H) einsortiert.
Energieeffizienzklasse |
Energieverbrauch kWh/m²a |
Heizkosten in €/m² |
A+ |
< 30 |
< 2 |
A |
30 – 50 |
2 – 3 |
B |
50 – 75 |
3 – 4 |
C |
75 – 100 |
4 – 6 |
D |
100 – 130 |
6 – 7 |
E |
130 – 160 |
7 – 9 |
F |
160 – 200 |
9 – 11 |
G |
200 – 250 |
11 – 13 |
H |
> 250 |
> 13 |
(Quelle: Verbraucherzentrale)
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Bei wem kann ich einen Energieausweis beantragen?
Im Gebäudeenergiegesetz ist geregelt, wer zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigt ist. Berechtigt sind Personen, die über eine entsprechende Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis verfügen; darunter zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Handwerker und Energieberater. Ein amtliches Zertifikat oder eine Zulassung sind nicht erforderlich. Wird der Energieausweis jedoch von einer Person erstellt, die dazu nicht berechtigt ist, so kann dies mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. (Quelle: Gebäudeenergiegesetz §88)
Es ist zu empfehlen, den Energieausweis bei einem Energieberater zu beantragen. Auch hierbei handelt es sich um keine geschützte Berufsbezeichnung. Sie können allerdings über die Datenbank der deutschen Energie-Agentur (dena) zertifizierte Energieeffizienz-Experten finden, die in den Förderprogrammen des Bundes als Energieberater anerkannt werden, da sie über ein technisches Studium und eine Zusatzqualifikation in den Bereichen Heizung, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Luftdichtheit, Schallschutz oder Brandschutz verfügen.
Zudem sollten Sie auf folgende Qualitätsmerkmale achten, wenn Sie einen Energieausweis beantragen:
- exakte Leistungsbeschreibung im Vertrag
- Erklärung über die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises nach dem Gebäudeenergiegesetz
- Bestätigung über den Erhalt der durch Sie übermittelten Daten
- Nummer der Berufshaftpflichtversicherung
Datenerhebung für den Energieausweis
Für die Erstellung eines Energieausweises ist eine Begehung oder Besichtigung des Gebäudes nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn dem Energieberater die erforderlichen Daten und aussagekräftige Fotos zur Verfügung gestellt werden. Zweifel an den vorgelegten Unterlagen müssen vor der Erstellung des Energieausweises ausgeräumt werden. Das ist durch einen Vor-Ort-Termin meist einfacher möglich, verursacht aber auch höhere Kosten. Der Energieausweis wird vom Energieberater in der Regel direkt an GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) gemeldet.
Energieausweis beantragen: Kosten
Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Kosten anfallen, wenn Sie einen Energieausweis beantragen, da der Aufwand natürlich davon abhängt, wie komplex das Gebäude und die verbaute Anlagentechnik sind und ob eine rein digitale Datenerhebung oder eine Vor-Ort-Besichtigung stattfindet.
Zudem unterscheiden sich beim Energieausweis Kosten, je nachdem, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt. Der Verbrauchsausweis ist meist etwas günstiger und wird schon für weniger als 100 Euro angeboten. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch vor diesen Billig-Angeboten, da dabei häufig fehlerhafte Ausweise ausgestellt werden. Für einen Bedarfsausweis liegen die Kosten in der Regel auch im dreistelligen Bereich. Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf ihre Mieter umlegen (Quelle: Verbraucherzentrale).
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Team Zimmermann: Energieausweis und andere Dienstleistungen im Bereich Energieberatung
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes stellen wir auch Energieausweise nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes aus. Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen an:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Beratung zu Fördermitteln von BAFA und KfW
- Beantragung von Fördermitteln
- Wärmebrückenberechnungen
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