Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist ein Energieausweis?
- 2 Energieeffizienzklassen im Energieausweis
- 3 Energieausweis Kosten: Wer muss einen Energieausweis beantragen?
- 4 Energieausweis Kosten
- 5 Energieausweis beantragen: So geht es
- 6 Team Zimmermann: Energieausweis und andere Dienstleistungen im Bereich Energieberatung
- 7 Häufige Fragen zu Energieausweis & Kosten
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis hat die Aufgabe, den energetischen Zustand eines Gebäudes vergleichbar zu dokumentieren. Dafür enthält er Angaben zum Gebäude und den Energieträgern. Über die eingetragene Energieeffizienzklasse können vergleichbar Rückschlüsse über den Energieverbrauch des Gebäudes gezogen werden. (Quelle: Gebäudeenergiegesetz §79)
Energieeffizienzklassen im Energieausweis
Um Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz einfacher vergleichen zu können, wird im Energieausweis eine Energieeffizienzklasse angegeben. Diese wird aus Faktoren wie der Dämmung des Hauses, Heizungs-, Lüftungs- und sonstigen Anlagen, der Verglasung der Fenster, erneuerbaren Energien und eventuellen energetischen Schwachstellen standardisiert ermittelt.
Um die Energieeffizienzklasse zu bestimmen, werden die Energiekosten für Strom, Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Wohnfläche herangezogen. Anhand des daraus resultierenden jährlichen Verbrauchs wird das Gebäude dann in eine der neun Energieeffizienzklassen (A+ bis H) eingeordnet.
Energieeffizienzklasse |
Energieverbrauch kWh/m²a |
Heizkosten in €/m² |
A+ |
< 30 |
< 2 |
A |
30 – 50 |
2 – 3 |
B |
50 – 75 |
3 – 4 |
C |
75 – 100 |
4 – 6 |
D |
100 – 130 |
6 – 7 |
E |
130 – 160 |
7 – 9 |
F |
160 – 200 |
9 – 11 |
G |
200 – 250 |
11 – 13 |
H |
> 250 |
> 13 |
(Quelle: Verbraucherzentrale)
Energieausweis Kosten: Wer muss einen Energieausweis beantragen?
Wann ein Energieausweis Pflicht ist, gibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. So müssen Eigentümer bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien potenziellen Käufern, Mietern und Pächtern bei der Besichtigung proaktiv einen gültigen Energieausweis vorlegen. Auch Eigenheimbesitzer müssen beim Neubau einen Energieausweis beantragen und diesen unverzüglich nach Fertigstellung des Hauses der Baubehörde vorlegen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Gebäude mit einer Nutzfläche bis 50 Quadratmeter. Für ältere Bestandsgebäude, die selbst bewohnt werden, ist ebenfalls kein Energieausweis notwendig, falls bisher keine Pflicht bestand. (Quelle: Gebäudeenergiegesetz §87)
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Energieausweis Kosten
Die Energieausweis Kosten sind von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität der Bestandsaufnahme, der Art der Datenerhebung und der Art des Energieausweises abhängig.
Komplexität des Gebäudes
Die Größe sowie die Komplexität des Gebäudes und der verbauten Anlagentechnik bestimmen selbstverständlich die Energieausweis Kosten, weil die Datenerhebung dadurch unterschiedlich aufwendig ist.
Rein digitale Datenerhebung oder Vor-Ort-Besichtigung
Ist eine rein digitale Datenerhebung zur Ausstellung des Energieausweises möglich, so sind natürlich auch die Kosten geringer, als wenn ein Vor-Ort-Termin durch den Energieberater erfolgt. Eine Begehung oder Besichtigung ist nicht zwingend erforderlich, um einen Energieausweis auszustellen. Sie können die erforderlichen Daten und aussagekräftige Fotos auch digital zur Verfügung stellen. Bevor der berechtigte Dienstleister den Energieausweis ausstellt, muss er etwaige Zweifel an den vorgelegten Unterlagen ausräumen. Ein Vor-Ort-Termin schafft hier meist schneller Klarheit, verursacht aber auch höhere Kosten.
Art des Energieausweises
Je nachdem, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis handelt, kostet ein Energieausweis unterschiedlich viel. Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis wird die Energieeffizienz auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt. Diese Form des Energieausweises ist bei Bestandsgebäuden üblich. Hierzu wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre auf Basis der Abrechnungen herangezogen. Dadurch sind die Energieausweis Kosten bei einer verbrauchsorientierten Betrachtung relativ gering. Sie sollten sich aber nicht von vermeintlichen Schnäppchen locken lassen: Die Verbraucherzentrale warnt vor diesen Billig-Angeboten für Energieausweise für teilweise 50 Euro, da dabei häufig fehlerhafte Ausweise ausgestellt werden. (Quelle: Verbraucherzentrale).
Bei einem Bedarfsausweis erfolgt die Erstellung des Energieausweises auf Basis eines Gutachtens über den theoretischen Energiebedarf anhand des baulichen Zustands des gesamten Gebäudes. Der bedarfsorientierte Ausweis ist vor allem bei Neubauten üblich, da es hier noch keine Abrechnungen gibt. Er wird jedoch auch bei Bestandsgebäuden ausgestellt, wenn beispielsweise das Heizverhalten der Bewohner trotz gutem energetischem Zustand zu einem besonders hohen Verbrauch führt. Zudem ist ein Bedarfsausweis bei Bestandsgebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, verpflichtend. (Quelle: Gebäudeenergiegesetz §§81, 82)
Aufgrund des unterschiedlichen Aufwandes variieren die Energieausweis Kosten, je nachdem, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt. Der Bedarfsausweis ist aufgrund des höheren Aufwands in der Regel kostenintensiver als der Verbrauchsausweis. Die Kosten für diesen liegen in der Regel bei 300 bis 500 Euro.
Energieausweis beantragen: So geht es
Ein Energieausweis kann nach dem Gebäudeenergiegesetz von Personen ausgestellt werden, die über eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung sowie Berufspraxis verfügen. Diese Voraussetzungen zur Ausstellung eines Energieausweises erfüllen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Handwerker und Energieberater. Ein amtliches Zertifikat oder eine Zulassung sind nicht erforderlich. Dennoch sollten Sie nicht versuchen, die Energieausweis Kosten zu senken, indem Sie diesen von einer nicht berechtigten Person ausstellen lassen. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet. (Quelle: Gebäudeenergiegesetz §88)
Besonders qualifiziert im Bereich Energieeffizienz sind Energieberater. Deshalb empfiehlt es sich, einen Energieberater mit der Erstellung eines Energieausweises zu beauftragen. Allerdings handelt es sich auch beim Energieberater um keine geschützte Berufsbezeichnung. Über die Energieeffizienz-Expertenliste der deutschen Energie-Agentur (dena) können Sie jedoch zertifizierte Energieeffizienz-Experten finden, die in den Förderprogrammen des Bundes als Energieberater anerkannt werden. Für die Listung mussten diese Energieberater ein technisches Studium und eine Zusatzqualifikation in den Bereichen Heizung, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Luftdichtheit, Schallschutz oder Brandschutz nachweisen.
Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, sollten Sie also nicht nur auf den Preis schauen. Folgende Qualitätsmerkmale sollten Sie beachten:
- exakte Leistungsbeschreibung im Vertrag
- Erklärung über die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises nach dem Gebäudeenergiegesetz
- Bestätigung über den Erhalt der durch Sie übermittelten Daten
- Nummer der Berufshaftpflichtversicherung
Team Zimmermann: Energieausweis und andere Dienstleistungen im Bereich Energieberatung
Wir vom Team Zimmermann sind als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes auch zur Ausstellung von Energieausweisen nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes berechtigt. Zudem bieten wir folgende Leistungen im Bereich Energieberatung an:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Beratung zu Fördermitteln von BAFA und KfW
- Beantragung von Fördermitteln
- Wärmebrückenberechnungen
- Lüftungskonzepte
- Luftdichtheitskonzepte
- Heizlastberechnungen
- Schimmelpilzuntersuchungen
- Blower-Door-Test
- bauphysikalische Untersuchungen
Energieeffizienz verbessern: Wir helfen!
Ihr Gebäude verfügt nur über eine niedrige Energieeffizienzklasse und Sie wollen den energetischen Zustand durch eine Sanierung verbessern? Wir begleiten Sie gern bei der planvollen und wirtschaftlichen energetischen Sanierung. Einen kostenfreien Erstberatungstermin können Sie ganz einfach mit unserem Energieberater Michael Zimmermann vereinbaren.
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Häufige Fragen zu Energieausweis & Kosten
Darf ich die Kosten für den Energieausweis auf meine Mieter umlegen?
Nein. Es ist Vermietern nicht erlaubt, die Kosten für den Energieausweis auf ihre Mieter umzulegen.
Gibt es Förderung für die Energieausweis Kosten?
Nein. Die Energieausweis Kosten werden aktuell über kein staatliches Förderprogramm bezuschusst.
Kann ich die Energieausweis Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen, um ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.