Ab 2024 mehr Zuschüsse für den Heizungstausch
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden zum 01. Januar 2024 auch attraktive neue Förderungen eingeführt, die den Heizungstausch erleichtern sollen. Defekte Heizungen müssen künftig gegen eine klimafreundliche Heizung, die mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbaren Energien betrieben wird, ausgetauscht werden. Dafür gibt es eine Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent, die sich durch Förderboni um 40 Prozent auf bis zu 70 Prozent erhöhen kann. Insgesamt ist die GEG-Förderung auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Für die 2. bis 6. Wohneinheit liegt die Maximalförderung bei 15.000 Euro, ab der 7. Wohneinheit nur noch bei 8.000 Euro. Abgewickelt wird die Heizungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es verschiedene Bonusförderungen, die abhängig von der jeweiligen Situation gewährt werden und allein Eigenheimbesitzern offenstehen. Die Grundförderung kann mit beiden Boni kumuliert werden.
Der Geschwindigkeitsbonus soll Besitzer von funktionierenden Heizungen mit fossilen Brennstoffen dazu animieren, Ihre alte Heizung vorzeitig auszutauschen. Dafür stellt der Staat zusätzliche 20 Prozent Förderung in Aussicht, wenn der Heizungstausch bis Ende 2028 abgeschlossen ist. Mit dem Geschwindigkeitsbonus sollen auch Anreize für Eigentümerkreise geschaffen werden, für die das Gas- und Ölheizungsverbot nicht gilt, zum Beispiel Besitzer von denkmalgeschützten Immobilien.
Für Haushalte mit einem niedrigen Einkommen gibt es zusätzliche Unterstützung in Form des Einkommensbonus. Durch ihn erhöht sich die Grundförderung nochmals um 30 Prozent. Der Einkommensbonus soll für Familien mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro gelten.
Diese Heizungstypen werden gefördert
Das Gebäudeenergiegesetz erlaubt nur noch den Einbau von neuen Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden. Die Kriterien erfüllen folgende Heizungstypen:
- Heizungen, die an Fern- oder Gebäudewärmnetz angeschlossen ist
- Wärmepumpen
- Solarthermie
- Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen
- Stromdirektheizungen
- Biomasseheizungen
- Heizungen, die mit Biogas betrieben wird
(Quelle: BMWSB)
Energieberater Förderung 2024: Änderungen bei der BEG-Förderung
Auch 2024 besteht weiterhin die Option, energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) zu fördern. Die Antragstellung läuft hierbei über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
BEG-Förderung durch Energieberatung erhöhen
Eine Energieberatung zahlt sich in der BEG-Förderung definitiv aus. Wenn Sie vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, erhalten Sie zum einen zusätzlich zur Grundförderung von 15 Prozent einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Zum anderen erhöht sich Ihre Förderhöchstsumme. Ab 2024 liegt diese regulär bei 30.000 Euro / Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie weiterhin bis zu 60.000 Euro / Wohneinheit Zuschuss über die BEG-Förderung erhalten.
Energieberater Förderung 2024 über BEG
Auch die Energieberatung selbst kann über die BEG-Förderung mitgefördert werden. Für Leistungen wie die klassische Energieberatung, eine Baubegleitung, Blower-Door-Tests, Thermografie-Aufnahmen, Fördermittelberatung oder ein Energieausweis können Sie bis zu 50 Prozent der Kosten als Förderzuschuss erhalten.
Energieberater Förderung 2024 über Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Die lukrativste Energieberater Förderung 2024 ist die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Darüber können Sie eine qualifizierte Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten mit bis zu 70 Prozent fördern lassen. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie bis zu 1.300 Euro Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei mehr als zwei Wohneinheiten sogar bis zu 1.700 Euro Förderung. Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen können zusätzlich dazu mit einmalig 500 Euro bezuschusst werden. Der große Vorteil der EBW-Förderung: Sie haben keinen Aufwand bei der Beantragung. Der Energieberater stellt den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erhält von diesem den Förderzuschuss direkt ausgezahlt. Ihre Rechnung ist damit bereits um die Fördersumme reduziert.
Wer hat Anspruch auf die Energieberater Förderung 2024?
Die EBW Energieberater Förderung 2024 kann von Eigentümern von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern, Pächtern und Nießbrauchberechtigten genutzt werden.
Voraussetzungen für Energieberater Förderung 2024
Damit Sie die Energieberater Förderung 2024 nutzen können, muss das betreffende Wohngebäude bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss es sich um eine Immobilie in Deutschland handeln, die überwiegend dem Wohnen dient und deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Zudem ist zu beachten, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn der Energieberater als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Dafür müssen die Energieberater ein technisches Studium und eine Zusatzqualifikation nachweisen. Entsprechend zertifizierte Energieberater sind über die Datenbank der deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.
Möglichkeiten für Energieberater Förderung 2024 im Überblick
Eine Energieberater Förderung 2024 ist über folgende Wege möglich:
Mitförderung der Kosten über Wohngebäude – Kredit 261
Lohnt sich die Energieberater Förderung 2024?
Durch die lukrative Energieberater Förderung 2024 lohnt es sich in jedem Fall, einen Energieberater zu beauftragen, bevor Sie mit Ihrem Sanierungsprojekt starten. Zudem profitieren Sie durch eine Energieberatung von lohnenswerten Förderzuschüssen. In der BEG-Förderung verdoppelt sich die maximale Fördersumme nach Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans auf 60.000 Euro und Sie erhalten einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Wenn Sie die GEG-Förderung beim Heizungstausch oder einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit nutzen wollen, ist die Beauftragung eines Energieberaters zudem Pflicht.
Alternativen zur Energieberater Förderung 2024
Neben den staatlichen Förderprogrammen besteht auch die Option, die Kosten für die energetische Sanierung von der Steuer abzusetzen oder einen Förderkredit in Anspruch zu nehmen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für eine energetische Sanierung und einen Energieberater können zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Sanierungsmaßnahmen können im Umfang von bis zu 200.000 Euro über drei Jahre abgesetzt werden und mindern direkt die Steuerlast. Die Kosten für einen Energieberater können Sie sofort zu 50 Prozent steuerlich geltend machen. Wenn Sie bereits Förderungen in Anspruch genommen haben, ist es nicht mehr möglich, die Kosten für die Sanierung oder den Energieberater auch noch in der Steuererklärung anrechnen zu lassen. (Quelle: § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden)
Neben den Direktzuschüssen können Sie die energetische Sanierung auch über einen zinsgünstigen Förderkredit der KfW finanzieren. Über den Wohngebäude – Kredit 261 können Sie einen Kredit für Ihre energetische Sanierung zu guten Konditionen und mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent erhalten. Der KfW-Kredit kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Für den Heizungstausch soll ein eigenes KfW-Programm aufgelegt werden, das sich an Haushalte mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 90.000 Euro pro Jahr richtet. Die genauen Konditionen sind jedoch noch nicht bekannt. Auch die Energieberatung gehört im Rahmen eines KfW-Kredits zu den förderfähigen Kosten. Für den Kredit 261 ist eine vorherige Energieberatung Antragsvoraussetzung. Die Energieberatung und eine Baubegleitung können dann wiederum mit 50 Prozent, maximal aber 4.000 Euro, bezuschusst werden.
So gehen Sie vor, um die Sanierungs- und Energieberater Förderung 2024 zu nutzen:
Um die lukrativen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen optimal zu nutzen, sollten Sie wie folgt vorgehen: 1. Suchen Sie einen Energieberater, der als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes zugelassen ist. Diese finden Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl in der Datenbank der deutschen Energie-Agentur (dena). 2. Lassen Sie sich ausführlich beraten, welche Energieberater Förderung 2024 möglich ist und welche Leistungen der Energieberater anbietet, bevor Sie ihm einen Auftrag erteilen. 3. Der Energieberater stellt beim BAFA einen Antrag für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), sodass seine Beratung zu 70 Prozent gefördert wird. 4. Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan und führt darin auf, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie sinnvoll und wirtschaftlich sind. Auch die Möglichkeiten, von Fördermitteln zu profitieren, werden im iSFP dargestellt. 5. Zusammen mit dem Energieberater gehen Sie den individuellen Sanierungsfahrplan durch und entscheiden, welche Sanierungsprojekte Sie angehen. Falls gewünscht, übernimmt der Energieberater auch die Baubegleitung.
Ihr Experten für Energieberater Förderung 2024: Team Zimmermann
Sie suchen Unterstützung, um im Förderdschungel durchzusehen? Wir helfen gern! Wir vom Team Zimmermann Bedachungen sind Ihre Experten für energetische Sanierungen und Energieberatungen. Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes entsprechen unsere Energieberatungen dem gesetzlichen Standard und werden überall als Fördervoraussetzung anerkannt. Mit unserer Erfahrung und Expertise aus jahrelanger Tätigkeit im Handwerk und als Sachverständige unterstützen wir Sie gern dabei, Ihre energetische Sanierung planvoll anzugehen und das Optimum an Förderung herauszuholen. Bei uns erhalten Sie alle Informationen zu gesetzlichen Anforderungen und staatlichen Förderprogrammen.
- Energieberatung für Wohngebäude
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Beratung zu Fördermitteln von BAFA und KfW
- Beantragung von Fördermitteln
- Erstellung von Energieausweisen
- Wärmebrückenberechnungen
- Lüftungskonzepte
- Luftdichtheitskonzepte
- Heizlastberechnungen
- Schimmelpilzuntersuchungen
- Blower-Door-Test
- bauphysikalische Untersuchungen
Tipp: unser Gebäude-Check
Sie wollen wissen, was bei einer energetischen Sanierung auf Sie zukommt? Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Sanierungsbedarf schon vorab in unserem Online-Gebäudecheck.
Jetzt kostenfreien Beratungstermin zu Energieberater Förderung 2024 vereinbaren!
Einen ersten kostenfreien Beratungstermin zur Energieberater Förderung 2024 und zum Thema energetische Sanierung können Sie hier ganz einfach online buchen. Unser Energieeffizienz-Experte Michael Zimmermann freut sich, Sie fachkundig bei der Planung Ihrer energetischen Sanierung zu unterstützen!