Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufgaben eines Energieberaters
- 2 Kosten für einen Energieberater mit einer Förderung im Jahr 2024
- 3 Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
- 4 Bundesförderung für effiziente Gebäude
- 5 KfW Energieberater Förderung
- 6 Welche Leistungen der Energieberatung werden gefördert?
- 7 Kombination von Energieberater Förderungen
- 8 Tipp: Durch iSFP-Bonus von Energieberater Förderung doppelt profitieren
- 9 Qualifizierte Energieberater für Förderung im Jahr 2024 finden
Aufgaben eines Energieberaters
Ein Energieberater unterstützt Sie mit einem ganzheitlichen Konzept für Ihr Wohngebäude. Anders als die einzelnen Gewerke hat ein Energieberater einen übergreifenden Blick über alle Aspekte der Energieeffizienz eines Gebäudes und empfiehlt aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Er berät dabei unabhängig und technologieoffen, da er neben der Energieberatung keine Bauleistungen verkauft. Neben der Beratung zur energetischen Sanierung kann ein Energieberater im Rahmen einer Baubegleitung sicherstellen, dass die empfohlenen Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Zudem berät er Sie zu unterschiedlichen Förderprogrammen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder speziellen lokalen Förderungen.
Zu den Aufgaben eines Energieberaters gehören unter anderem:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Beratung zu Fördermitteln und deren Beantragung
- Erstellung von Energieausweisen
- Wärmebrückenberechnungen
- Lüftungskonzepte
- Luftdichtheitskonzepte
- Heizlastberechnungen
- Schimmelpilzuntersuchungen
- Blower-Door-Test
- bauphysikalische Untersuchungen
Kosten für einen Energieberater mit einer Förderung im Jahr 2024
Die Energieberater Kosten sind abhängig vom Umfang des Sanierungsprojektes. Durch die umfangreichen Möglichkeiten zur Energieberater Förderung müssen Sie jedoch oftmals nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten selbst tragen. Gemessen an den Einsparungen, die durch eine professionelle Energieberatung möglich sind, sind die Kosten für einen Energieberater eine Investition, die sich lohnt.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) des Bundesministeriums für Wirtschaft fördert qualifizierte Energieberatungen. Besitzer von Wohngebäuden soll es mit dieser Energieberater Förderung einfacher gemacht werden, die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu verbessern.
Höhe der Energieberater Förderung
Gefördert wird die Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Im Rahmen der EBW werden 80 Prozent der Kosten für einen Energieberater übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie durch den Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Maximal sind dabei 1.300 Euro Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser möglich, bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten können Sie sogar maximal 1.700 Euro Förderung erhalten. Zusätzlich können Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen mit einmalig 500 Euro gefördert werden. Die Energieberater Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt an den Energieberater ausgezahlt. Dieser ist verpflichtet, Ihnen ein entsprechend reduziertes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Wer kann die Energieberater Förderung nutzen?
Förderberechtigt für die Energieberater Förderung des BAFA sind Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Pächter und Nießbrauchberechtigte.
Voraussetzungen für Energieberater Förderung
Um die Energieberater Förderung des BAFA zu nutzen, muss das Wohngebäude bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es muss in Deutschland stehen, muss überwiegend dem Wohnen dienen und der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre zurückliegen. Auch an den Energieberater werden Anforderungen gestellt: Dieser muss als Energieeffizienz-Experte vom BAFA zugelassen sein und eine unabhängige Beratung gewährleisten. Das heißt, die Beratung muss produkt-, hersteller- und vertriebsneutral erfolgen.
Ablauf der Energieberater Förderung
Die Energieberater Förderung des BAFA können Sie über Ihren Energieberater abwickeln lassen. Dieser stellt den entsprechenden Förderantrag und erhält nach Bewilligung einen Förderbescheid. Nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung können Sie den Vertrag mit Ihrem Energieberater schließen.
Innerhalb von neun Monaten nach Bewilligung der Energieberater Förderung muss der Energieberater Beratung und Energieberatungsbericht abschließen und an Sie aushändigen. Danach erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Rechnung, die bereits um die Energieberater Förderung reduziert ist. Damit Ihr Energieberater die Förderung ausgezahlt bekommt, müssen Sie noch eine Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese reicht er dann zusammen mit der Rechnung beim BAFA ein. Sie selbst haben also keinen Aufwand bei der Fördermittelbeantragung.
Antragsverfahren für Energieberater-Förderung
Die Energieberater Förderung kann über einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Sie können diesen Antrag selbst stellen oder den Energieberater oder eine sonstige Person als Bevollmächtigten benennen.
Zunächst müssen die Daten des Förderberechtigten eingegeben werden, danach fragt das Formular die Angaben zum Energieberater ab. Hier muss eine Beraternummer eingegeben werden. Über diese verfügen nur Energieberater, die als unabhängige Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes bei der dena gelistet sind. Denn nur die Energieberatungen zertifizierter Energieberater sind förderfähig und werden in anderen Förderprogrammen anerkannt. Bei der Beraterwahl sollten Sie also genau hinschauen. Sie müssen zudem erklären, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Vertrag mit dem Energieberater geschlossen wurde oder im Vertrag eine Vorbehaltsklausel, nach der die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage der Bewilligungsbehörde abhängig gemacht wird, vermerkt ist. Ist die Energieberatung bereits ohne die entsprechende Klausel beauftragt worden, ist keine Förderantragsstellung mehr möglich.
Anschließend werden Angaben zum Beratungsobjekt abgefragt. Dafür sollten Sie folgende Daten parat haben:
- Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige
- Adresse
- Anzahl der Wohneinheiten (Die Energieberater Förderung differenziert zwischen maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser.)
Bevor Sie den Antrag auf die Energieberater-Förderung digital abschicken können, müssen Sie noch erklären, dass Sie die Fördervoraussetzungen zur Kenntnis genommen haben.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie vom BAFA einen Zuwendungsbescheid für die Energieberater Förderung. Darin ist auch festgehalten, wie viel Zeit Sie haben, um die Energieberatung durchführen zu lassen. Ebenso festgelegt ist die Frist, um den Verwendungsnachweis einzureichen. Das BAFA übernimmt 80 Prozent der Kosten im Rahmen der Energieberater Förderung und zahlt diese an Sie oder direkt an den Energieberater aus, sobald über das elektronische Formular „Verwendungsnachweiserklärung“ ein Nachweis eingereicht wurde.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt verschiedene Förderprogramme für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Leistungen wie eine klassische Energieberatung, Baubegleitung, Blower-Door-Test, Thermografie-Aufnahmen, Fördermittelberatung oder ein Energieausweis können im Rahmen einer BEG-Förderung mit bis zu 50 Prozent mitgefördert werden.
KfW Energieberater Förderung
Für die energetische Sanierung oder den Bau eines Energieeffizienzhauses gibt es spezielle Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung kann als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Das heißt, dass nur ein Teil der Fördersumme zurückgezahlt werden muss.
Über das KfW-Programm „Zuschuss Baubegleitung (Programm 461)“ kann eine Energieberatung in Form einer Baubegleitung gefördert werden. Sie können den Zuschuss erhalten, wenn es sich um einen Neubau handelt oder Wohnraum energetisch saniert wird. Die Energieberater Förderung der KfW muss mit dem Programm „Wohngebäude – Kredit (Programm 261)“ kombiniert werden und ist verpflichtend, wenn Sie auf das KfW-Programm zugreifen wollen. Dann können 50 Prozent der Kosten, maximal aber 4.000 Euro Zuschuss, gewährt werden. Der Antrag muss vor Beginn der energetischen Sanierung gestellt werden.
Welche Leistungen der Energieberatung werden gefördert?
Die Energieberater Förderung kann für unterschiedliche Leistungen im Bereich der Energieberatung beantragt werden. Einige gängige seien an dieser Stelle kurz vorgestellt.
Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) beschreibt detailliert und schrittweise, wie eine energetische Sanierung umgesetzt werden kann. Er kann über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude der BAFA zu 80 Prozent gefördert werden.
Baubegleitung
Im Rahmen einer Baubegleitung überwacht der Energieberater, ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen korrekt umgesetzt werden und bietet bei Bedarf beratend Hilfestellung an. Die Baubegleitung ist zu 50 Prozent förderfähig, wenn Sie eine Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen.
Energieausweise
Ein Energieausweis muss erbracht werden, wenn Gebäude verkauft oder vermietet werden. Die Erstellung eines Energieausweises ist nicht allein förderfähig, Sie können sie aber mit 50 Prozent mitfördern lassen, wenn Sie eine Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen.
Blower-Door-Test und Thermografie
Mit dem Blower-Door-Test wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes überprüft. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf die Qualität der Dämmung feststellen. Häufig wird auch eine Thermografie durchgeführt, um Wärmebrücken zu identifizieren. Beide Prüfverfahren können zu 50 Prozent gefördert werden, wenn eine förderfähige Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird.
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Kombination von Energieberater Förderungen
Die Energieberater Förderungen könne jeweils nicht mit anderen Bundesförderprogrammen kombiniert werden. Förderprogramme von Ländern und Kommunen können aber zum Beispiel mit der BAFA-Förderung kombiniert werden, sofern der Förderanteil 90 Prozent nicht übersteigt.
Möglich und sogar erwünscht ist außerdem eine Kombination mit der KfW-Förderung. Um eine Förderung über das KfW-Programm 261 (Wohngebäude – Kredit) zu erhalten, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben.
Tipp: Durch iSFP-Bonus von Energieberater Förderung doppelt profitieren
Eine Energieberatung lohnt sich für Sie doppelt: Neben bis zu 80 Prozent Förderung durch die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) profitieren Sie nach der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans von Vorteilen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung). Hier erhöht sich die Maximalfördersumme pro Maßnahme auf 60.000 Euro und Sie erhalten einen iSFP-Bonus, wenn vor der Sanierung ein individueller Sanierungsfahrplan durch einen qualifizierten Energieberater erstellt wurde. Beide Förderprogramme werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet.
Qualifizierte Energieberater für Förderung im Jahr 2024 finden
Um von staatlicher Förderung zu profitieren, müssen Sie einen qualifizierten Energieberater auswählen. Dieser muss als Energieeffizienz-Experte des Bundes gelistet sein. Dafür müssen die Energieberater eine Grundqualifikation und eine fachliche Zusatzqualifikation nachweisen. Danach werden die Energieberater in die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen. Dort können Sie qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe finden. Eventuell kommt die Energieberatung online für Sie infrage.
Michael Zimmermann ist Teil der Expertenliste und berät Sie gerne.