Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zu meinem individuellen Sanierungsfahrplan?

Als 1. können Sie ganz einfach online einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wählen Sie zwischen einem Telefontermin oder einem Zoom-Termin. Nach der Buchung füllen Sie bitte unser Online-Formular iSFP aus. Anhand der Angaben aus diesem Formular erstellen wir nach der Bestandsaufnahme Ihren individuellen Sanierungsfahrplan und die Umsetzungshilfe. Anschließend erläutern wir Ihnen die Details und beraten Sie, was bei der anschließenden Antragstellung und den einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu beachten ist.

Erhalte ich durch den iSFP eine höhere Förderung für meine Einzelmaßnahmen?

Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Heizungsoptimierung beträgt die Grundförderung 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die mögliche förderfähige Investitionssumme. Zusätzlich werden 5 % iSFP-Bonus auf den förderfähigen Anteil gewährt, der oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP liegt. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im iSFP vorgesehen ist und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird..

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die in dem Sanierungsfahrplan aufgeführten Einzelmaßnahmen lediglich Empfehlungen sind und keine verbindlichen Sanierungsvorschriften darstellen. Sie haben die Freiheit, die Reihenfolge der Maßnahmen zu verändern, einzelne Maßnahmen wegzulassen oder auch gar keine Sanierungen durchzuführen. Ihr individueller Sanierungsfahrplan dient als Leitfaden und soll Ihnen dabei helfen, die besten Entscheidungen für Ihr Projekt zu treffen.

Wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Einzelmaßnahmen aus?

Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung 15 %. Die Ausgabengrenze ohne iSFP beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils weitere 8.000 € ab der siebten Wohneinheit – je Gebäude und Kalenderjahr. Mit iSFP verdoppelt sich die jeweilige Ausgabengrenze. Zusätzlich werden 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den förderfähigen Betrag oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt.

Beispiel Einfamilienhaus:

Ohne iSFP können maximal 30.000 € förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Bei 15 % Grundförderung ergibt das maximal 4.500 € Zuschuss.

Mit iSFP können bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Auf die gesamten 60.000 € werden 15 % Grundförderung gewährt. Das entspricht 9.000 €. Auf die 30.000 € oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP kommen zusätzlich 5 % iSFP-Bonus hinzu. Das entspricht weiteren 1.500 €.

Bei 60.000 € förderfähigen Ausgaben sind damit insgesamt bis zu 10.500 € Zuschuss möglich.

Beispiel Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten:

Ohne iSFP beträgt die Ausgabengrenze 45.000 €. Bei 15 % Grundförderung sind damit maximal 6.750 € Zuschuss möglich.

Mit iSFP erhöht sich die Ausgabengrenze auf 90.000 €. Auf 90.000 € werden 15 % Grundförderung gewährt. Das entspricht 13.500 €. Zusätzlich werden 5 % iSFP-Bonus auf die 45.000 € oberhalb der Ausgabengrenze ohne iSFP gewährt. Das entspricht weiteren 2.250 €.

Bei 90.000 € förderfähigen Ausgaben sind damit insgesamt bis zu 15.750 € Zuschuss möglich.

Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in dem iSFP aufgenommen werden?
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird auf das Gebäude und die geplante Sanierung abgestimmt. Die empfohlenen Sanierungsschritte werden zu aufeinander abgestimmten Maßnahmenpaketen zusammengefasst und in eine passende Reihenfolge gebracht. Welche Maßnahmen aufgenommen werden, richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungszielen.
Was ist bei dem iSFP alles dabei?
Sie bekommen zu dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eine praktische Umsetzungshilfe mit wichtigen Tipps und Tricks für die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Müssen die im iSFP aufgeführten Maßnahmen alle umgesetzt werden?
Die im individuellen Sanierungsfahrplan aufgeführten Maßnahmen sind Empfehlungen. Sie können die Reihenfolge ändern, einzelne Maßnahmen später umsetzen oder auf einzelne Maßnahmen verzichten. Der iSFP verpflichtet Sie nicht dazu, alle vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen.
Werden die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude wird vom BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Der Zuschuss beträgt maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen einmaligen Erläuterungszuschuss von 250 € erhalten, wenn die Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Muss der individuelle Sanierungsfahrplan vorher auch beantragt werden?
Der Förderantrag für die Energieberatung wird vor Beginn der Energieberatung gestellt. Danach erfolgen die Bestandsaufnahme, die energetische Bewertung des Gebäudes, die Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans und die persönliche Erläuterung der Ergebnisse.
Wie sind die einzelnen Schritte vom iSFP über das BEG EM?

Der Weg vom individuellen Sanierungsfahrplan bis zur geförderten Einzelmaßnahme läuft in mehreren Schritten:

1. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird erstellt und erläutert.

2. Für die geplante Sanierungsmaßnahme werden Angebote eingeholt.

3. Spätestens zur Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage vorliegen.

4. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und stellt die dazugehörige TPB-ID bereit.

5. Mit der TPB-ID wird der Antrag auf Förderung der Einzelmaßnahme gestellt.

6. Nach der Antragstellung kann mit der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Zusätzliche Sicherheit bietet das Warten auf den Zuwendungsbescheid.

7. Nach Abschluss der Sanierung erstellt der Energieeffizienz-Experte den technischen Projektnachweis (TPN).

8. Anschließend werden die erforderlichen Nachweise beim BAFA eingereicht. Nach der Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Wird der iSFP-Bonus auch für die Heizungssanierung gewährt?
Für den Austausch einer Heizungsanlage wird kein iSFP-Bonus gewährt. Die Heizungsförderung für Privatpersonen erfolgt über die KfW. Die Grundförderung beträgt aktuell 30 %. Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen können zusätzliche Boni hinzukommen. Insgesamt sind derzeit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.

Bei förderfähigen Maßnahmen zur Heizungsoptimierung kann der iSFP-Bonus weiterhin berücksichtigt werden.

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