Häufig gestellte Fragen
Wie komme ich zu meinem individuellen Sanierungsfahrplan?
Als 1. können Sie ganz einfach online einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wählen Sie zwischen einem Telefontermin oder einem Zoom-Termin. Nach der Buchung füllen Sie bitte unser Online-Formular iSFP aus. Anhand der Angaben aus diesem Formular erstellen wir nach der Bestandsaufnahme Ihren individuellen Sanierungsfahrplan und die Umsetzungshilfe. Anschließend erläutern wir Ihnen die Details und beraten Sie, was bei der anschließenden Antragstellung und den einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu beachten ist.
Erhalte ich durch den iSFP eine höhere Förderung für meine Einzelmaßnahmen?
Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfallplanes können Sie einen Sonderbonus in Anspruch nehmen. Dieser Bonus ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Förderung von 5% bei allen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Heizungsoptimierung. Der iSFP-Bonus gilt für alle im Sanierungsfahrplan aufgeführten Einzelmaßnahmen, die innerhalb der nächsten 15 Jahre nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die in dem Sanierungsfallplan aufgeführten Einzelmaßnahmen lediglich Empfehlungen sind und keine verbindlichen Sanierungsvorschriften darstellen. Sie haben die Freiheit, die Reihenfolge der Maßnahmen zu verändern, einzelne Maßnahmen wegzulassen oder auch gar keine Sanierungen durchzuführen. Ihr individueller Sanierungsfahrplan dient als Leitfaden und soll Ihnen dabei helfen, die besten Entscheidungen für Ihr Projekt zu treffen.
Wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Einzelmaßnahmen aus?
Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie mit einem iSFP eine Gesamtförderung von 20% bei einer Investitionshöhe von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr in Anspruch nehmen. Hier zwei exemplarische Berechnungen, einmal für ein Einfamilienhaus und einmal für ein Zweifamilienhaus. Ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung zählt dabei als zwei Wohneinheiten.
Beispiel Wohnhaus mit Wohneinheit:
Im Falle eines Einfamilienhauses können Sie bei einer Investition von 60.000 € pro Jahr eine BEG-Förderung von 15% sowie einen iSFP-Bonus von 5% erhalten, insgesamt also 20%. Das bedeutet, Sie könnten bis zu 12.000 € Förderung pro Jahr bekommen. Nehmen wir an, Sie sanieren im ersten Jahr Dach und Dachfenster mit Kosten von 60.000 €, so beträgt Ihre Investition nach Abzug der Förderung 48.000 €. Im zweiten Jahr könnten Sie die Fassade und die Fassadenfenster sanieren, mit Kosten von 60.000 € und einer Investition von 48.000 € nach Abzug der Förderung.
Beispiel Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten:
Für ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten können Sie bis zu 120.000 € pro Jahr investieren. Auch hier beträgt die BEG-Förderung 15% und der iSFP-Bonus 5%, was zusammen eine Förderung von 20% ergibt. In diesem Fall können Sie bis zu 24.000 € pro Jahr an Förderungen erhalten. Wenn Sie also beispielsweise in einem Jahr sowohl das Dach und die Dachfenster als auch die Fassade und die Fassadenfenster sanieren und dabei eine Investitionssumme von 120.000 € erreichen, beträgt Ihre Investition nach Abzug der Förderung 96.000 €.
In beiden Beispielen führt der iSFP-Bonus zu einer zusätzlichen Förderung von jeweils 6.000 €.
Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in dem iSFP aufgenommen werden?
Was ist bei dem iSFP alles dabei?
Müssen die im iSFP aufgeführten Maßnahmen alle umgesetzt werden?
Werden die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan gefördert?
Muss der individuelle Sanierungsfahrplan vorher auch beantragt werden?
Wie sind die einzelnen Schritte vom iSFP über das BEG EM?
1. Persönliche Beratung und Festlegung der Sanierungsstrategie
2. Feststellung des IST- Zustandes
3. Ausfüllen des Online-iSFP-Fragebogen
4. Beantragung des iSFP im BAFA Portal
5. Erstellung des iSFP mit Erläuterung der einzelnen Schritte im BAFA Portal
6. Hochladen des iSFP im BAFA Portal mit den entsprechenden Nachweisen
7. Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im BAFA Portal
8. Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im BAFA Portal
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von der Beauftragung des iSFP bis zur Zusage der Förderung der Einzelmaßnahmen ca. 2 Monate.
Wird der iSFP-Bonus auch für die Heizungssanierung gewährt?
Seit dem 15. August 2022 wird der iSFP-Bonus nicht mehr für Heizungssanierungen gewährt. Nach Angaben des Fördergebers liegt dies daran, dass Heizungssanierungen bereits höher gefördert werden als Sanierungen an der Gebäudehülle. Beispielsweise erhalten Sie für die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Förderung von 25% und eine zusätzliche Bonusförderung von 10%, wenn die alte Heizung ausgebaut wird. Bei Gasheizungen muss diese mindestens 20 Jahre alt sein.
Allerdings können Sie den iSFP-Bonus für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergrößerung von Heizkörpern, die Installation einer Fußbodenheizung, der hydraulische Abgleich, die Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpe sowie die Anbringung von voreingestellten Thermostatventilen.
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