Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zu meinem individuellen Sanierungsfahrplan?

Als 1. können Sie ganz einfach online einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wählen Sie zwischen einem Telefontermin oder einem Zoom-Termin. Nach der Buchung füllen Sie bitte unser Online-Formular iSFP aus. Anhand der Angaben aus diesem Formular erstellen wir nach der Bestandsaufnahme Ihren individuellen Sanierungsfahrplan und die Umsetzungshilfe. Anschließend erläutern wir Ihnen die Details und beraten Sie, was bei der anschließenden Antragstellung und den einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu beachten ist.

Erhalte ich durch den iSFP eine höhere Förderung für meine Einzelmaßnahmen?

Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfallplanes können Sie einen Sonderbonus in Anspruch nehmen. Dieser Bonus ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Förderung von 5% bei allen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Heizungsoptimierung. Der iSFP-Bonus gilt für alle im Sanierungsfahrplan aufgeführten Einzelmaßnahmen, die innerhalb der nächsten 15 Jahre nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die in dem Sanierungsfallplan aufgeführten Einzelmaßnahmen lediglich Empfehlungen sind und keine verbindlichen Sanierungsvorschriften darstellen. Sie haben die Freiheit, die Reihenfolge der Maßnahmen zu verändern, einzelne Maßnahmen wegzulassen oder auch gar keine Sanierungen durchzuführen. Ihr individueller Sanierungsfahrplan dient als Leitfaden und soll Ihnen dabei helfen, die besten Entscheidungen für Ihr Projekt zu treffen.

Wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Einzelmaßnahmen aus?

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie mit einem iSFP eine Gesamtförderung von 20% bei einer Investitionshöhe von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr in Anspruch nehmen. Hier zwei exemplarische Berechnungen, einmal für ein Einfamilienhaus und einmal für ein Zweifamilienhaus. Ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung zählt dabei als zwei Wohneinheiten.

Beispiel Wohnhaus mit  Wohneinheit:

Im Falle eines Einfamilienhauses können Sie bei einer Investition von 60.000 € pro Jahr eine BEG-Förderung von 15% sowie einen iSFP-Bonus von 5% erhalten, insgesamt also 20%. Das bedeutet, Sie könnten bis zu 12.000 € Förderung pro Jahr bekommen. Nehmen wir an, Sie sanieren im ersten Jahr Dach und Dachfenster mit Kosten von 60.000 €, so beträgt Ihre Investition nach Abzug der Förderung 48.000 €. Im zweiten Jahr könnten Sie die Fassade und die Fassadenfenster sanieren, mit Kosten von 60.000 € und einer Investition von 48.000 € nach Abzug der Förderung.

Beispiel Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten:

Für ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten können Sie bis zu 120.000 € pro Jahr investieren. Auch hier beträgt die BEG-Förderung 15% und der iSFP-Bonus 5%, was zusammen eine Förderung von 20% ergibt. In diesem Fall können Sie bis zu 24.000 € pro Jahr an Förderungen erhalten. Wenn Sie also beispielsweise in einem Jahr sowohl das Dach und die Dachfenster als auch die Fassade und die Fassadenfenster sanieren und dabei eine Investitionssumme von 120.000 € erreichen, beträgt Ihre Investition nach Abzug der Förderung 96.000 €.

In beiden Beispielen führt der iSFP-Bonus zu einer zusätzlichen Förderung von jeweils 6.000 €.

Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in dem iSFP aufgenommen werden?
Der iSFP muss mindestens 3 und darf maximal 5 einzelne Sanierungsmaßnahmen beinhalten. Jedoch können die einzelnen Sanierungsmaßnahmen noch einmal unterteilt werden. (Zum Beispiel Fassade mit neuen Fenstern) Das Ziel ist es, im iSFP alle für Sie interessanten Maßnahmen mit aufzunehmen, die Sinn machen, und die die Sie im Laufe der nächsten 15 Jahre durchführen könnten.
Was ist bei dem iSFP alles dabei?
Sie bekommen zu dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eine praktische Umsetzungshilfe mit wichtigen Tipps und Tricks für die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Müssen die im iSFP aufgeführten Maßnahmen alle umgesetzt werden?
Der Sanierungsfahrplan hat diesbezüglich einen empfehlenden Charakter. Die darin enthaltenen Maßnahmen können, müssen aber nicht umgesetzt werden. Sie bekommen alle notwendigen Informationen, um eine für Sie passende Entscheidung zu treffen. Es handelt sich dabei um eine neutrale energetische BAFA Vor – Ort – Beratung.
Werden die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan gefördert?
Da sich bei dem iSFP um eine nach den BAFA Richtlinien Vor – Ort – Beratung handelt, wird diese auch über das BAFA gefördert. Sie erhalten eine Förderung von 80 % für die Beratungskosten, bis maximal 1.300 € für Ein – und Zweifamilienhäuser. Sie müssen für diese Förderung auch nicht in Vorleistung treten, die Abrechnung für die Förderung erfolgt direkt über das BAFA. Sie bezahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
Muss der individuelle Sanierungsfahrplan vorher auch beantragt werden?
Ja, im 1. Schritt wird ein Antrag zur Bewilligung und Bezuschussung des Sanierungsfahrplan erstellt. Erst nach der Bewilligung und der Zusage wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt. Insofern gehen Sie hier kein Risiko ein.
Wie sind die einzelnen Schritte vom iSFP über das BEG EM?

1. Persönliche Beratung und Festlegung der Sanierungsstrategie
2. Feststellung des IST- Zustandes
3. Ausfüllen des Online-iSFP-Fragebogen
4. Beantragung des iSFP im BAFA Portal
5. Erstellung des iSFP mit Erläuterung der einzelnen Schritte im BAFA Portal
6. Hochladen des iSFP im BAFA Portal mit den entsprechenden Nachweisen
7. Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im BAFA Portal
8. Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im BAFA Portal

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von der Beauftragung des iSFP bis zur Zusage der Förderung der Einzelmaßnahmen ca. 2 Monate.

Wird der iSFP-Bonus auch für die Heizungssanierung gewährt?

Seit dem 15. August 2022 wird der iSFP-Bonus nicht mehr für Heizungssanierungen gewährt. Nach Angaben des Fördergebers liegt dies daran, dass Heizungssanierungen bereits höher gefördert werden als Sanierungen an der Gebäudehülle. Beispielsweise erhalten Sie für die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Förderung von 25% und eine zusätzliche Bonusförderung von 10%, wenn die alte Heizung ausgebaut wird. Bei Gasheizungen muss diese mindestens 20 Jahre alt sein.

Allerdings können Sie den iSFP-Bonus für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergrößerung von Heizkörpern, die Installation einer Fußbodenheizung, der hydraulische Abgleich, die Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpe sowie die Anbringung von voreingestellten Thermostatventilen.

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