In 5 einfachen Schritten zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan

So nutzen Sie den iSFP für Ihre energetische Sanierung und zusätzliche Förderung

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1. Beratungstermin buchen

Sie buchen online einen Beratungstermin mit mir, bei dem wir den Ist-Zustand Ihres Gebäudes erfassen und die für Sie passende Sanierungsstrategie festlegen.

2. Fragebogen ausfüllen

Sie füllen ganz einfach den iSFP-Online-Fragebogen aus, so haben wir die Grundlage für die notwendigen Beantragungen für Ihre Sanierungsförderungen.

3. Sanierungsfahrplan erhalten

Sie erhalten Ihren individuellen Sanierungsfahrplan mit der Umsetzungshilfe und einer persönlichen Erklärung, wie Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch optimieren können.

4. Förderanträge erstellen lassen

Sie lassen die Förderunterlagen für Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen erstellen. Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle werden beim BAFA beantragt. Ein ergänzender KfW-Kredit kann bei bereits bewilligten Einzelmaßnahmen über einen Finanzierungspartner beantragt werden.

5. Zuschuss erhalten

Sie setzen die im iSFP vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen um. Bei förderfähigen Effizienzmaßnahmen kann der iSFP-Bonus weitere 5 Prozentpunkte auf den förderfähigen Investitionsanteil oberhalb der jeweiligen Basis-Ausgabengrenze bringen.

Jetzt Fragebogen anfordern und online ausfüllen



Ihr Energieberater Michael Zimmermann

Energie-Effizenz-Experte
für die Förderprogramme des Bundes

Bei förderfähigen Effizienzmaßnahmen beträgt die Grundförderung 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 % auf den förderfähigen Investitionsanteil oberhalb der jeweiligen Basis-Ausgabengrenze hinzukommen. Gleichzeitig erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.

Fördermöglichkeiten

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) planen Sie die energetische Sanierung Ihres Hauses über mehrere aufeinander abgestimmte Schritte. Für förderfähige Effizienzmaßnahmen beträgt die Grundförderung 15 %. Mit iSFP kann zusätzlich ein Bonus von 5 % auf den förderfähigen Investitionsanteil oberhalb der jeweiligen Basis-Ausgabengrenze hinzukommen.

Bei einem Einfamilienhaus können mit iSFP bis zu 60.000 € als förderfähige Ausgaben angesetzt werden. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gelten seit dem 21.07.2026 gestaffelte Ausgabengrenzen: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Mit iSFP erhöht sich die jeweilige Höchstgrenze entsprechend.

Übrigens: Der iSFP wird zusätzlich mit 50 % vom BAFA gefördert.
(650,- € bei Ein- und Zweifamilienhäuser
850,- € bei Mehrfamilienhäuser ab 3 WE)
+ 250 € WEG-Bonus bei Präsentation der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung

Wir erstellen zuerst einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Hierfür nutzen Sie bitte das unten verlinkte Onlineformular. Zur Vorbereitung des individuellen Sanierungsfahrplanes benötige ich Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie soweit Ihnen möglich diesen Fragebogen aus und laden Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen hoch.



Fragen und Antworten

Meistgestellte Fragen bei der BEG EM und dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des BAFA bei energetischen Einzelmaßnahmen

Wie komme ich zu meinem iSFP?
Sie buchen direkt online einer Beratung mit mir, entweder als Telefon – oder Zoomtermin. Danach füllen Sie unser Online iSFP – Formular aus. Nach einer Bestandsaufnahme bei Ihnen wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt und nach Fertigstellung persönlich erklärt.
Erhalte ich durch den iSFP eine höhere Förderung für meine Einzelmaßnahmen?
Bei förderfähigen Effizienzmaßnahmen kann ein iSFP-Bonus von 5 % hinzukommen. Seit dem 21.07.2026 wird dieser Bonus auf den förderfähigen Investitionsanteil oberhalb der jeweiligen Basis-Ausgabengrenze angewendet. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Förderbedingungen erfüllt und im iSFP vorgesehen ist. Der iSFP kann hinsichtlich des Bonus bis zu 15 Jahre genutzt werden. Für den Heizungstausch gelten eigene Förderbedingungen.
Wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Einzelmaßnahmen aus?

Einfamilienhaus

Bei einem Einfamilienhaus können mit iSFP bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.

Bei vollständiger Ausschöpfung ergeben sich 15 % Grundförderung auf 60.000 € = 9.000 €. Zusätzlich kommen 5 % iSFP-Bonus auf den Anteil oberhalb von 30.000 €, also weitere 1.500 €, hinzu.

Maximaler Zuschuss in diesem Beispiel: 10.500 €.

Zweifamilienhaus

Bei zwei Wohneinheiten liegt die Basis-Ausgabengrenze bei 45.000 €: 30.000 € für die erste und weitere 15.000 € für die zweite Wohneinheit. Mit iSFP können bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.

Bei vollständiger Ausschöpfung ergeben sich 15 % Grundförderung auf 90.000 € = 13.500 €. Zusätzlich kommen 5 % iSFP-Bonus auf 45.000 € = 2.250 € hinzu.

Maximaler Zuschuss in diesem Beispiel: 15.750 €.

Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in dem iSFP aufgenommen werden?
Der iSFP muss mindestens 3 und darf maximal 5 einzelne Sanierungsmaßnahmen beinhalten. Jedoch können die einzelnen Sanierungsmaßnahmen noch einmal unterteilt werden. (Zum Beispiel Fassade mit neuen Fenstern) Das Ziel ist es, im iSFP alle für Sie interessanten Maßnahmen mit aufzunehmen, die Sinn machen, und die die Sie im Laufe der nächsten 15 Jahre durchführen könnten.
Was ist bei dem iSFP alles dabei?
Sie bekommen zu dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eine praktische Umsetzungshilfe mit wichtigen Tipps und Tricks für die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Müssen die im iSFP aufgeführten Maßnahmen alle umgesetzt werden?
Der Sanierungsfahrplan hat diesbezüglich einen empfehlenden Charakter. Die darin enthaltenen Maßnahmen können, müssen aber nicht umgesetzt werden. Sie bekommen alle notwendigen Informationen, um eine für Sie passende Entscheidung zu treffen. Es handelt sich dabei um eine neutrale energetische BAFA Vor – Ort – Beratung.
Werden die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan gefördert?
Die Energieberatung für Wohngebäude wird vom BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Der Zuschuss beträgt maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich eine einmalige Förderung von 250 € für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung hinzukommen.

Muss der individuelle Sanierungsfahrplan vorher auch beantragt werden?
Ja, im 1. Schritt wird ein Antrag zur Bewilligung und Bezuschussung des Sanierungsfahrplan erstellt. Erst nach der Bewilligung und der Zusage wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt. Insofern gehen Sie hier kein Risiko ein.
Wie sind die einzelnen Schritte vom iSFP über das BEG EM?

1. Persönliche Beratung und Festlegung der Sanierungsstrategie
2. Feststellung des IST- Zustandes
3. Ausfüllen des Online-iSFP-Fragebogen
4. Beantragung des iSFP im BAFA Portal
5. Erstellung des iSFP mit Erläuterung der einzelnen Schritte im BAFA Portal
6. Hochladen des iSFP im BAFA Portal mit den entsprechenden Nachweisen
7. Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im BAFA Portal
8. Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im BAFA Portal

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von der Beauftragung des iSFP bis zur Zusage der Förderung der Einzelmaßnahmen ca. 2 Monate.

Macht es Sinn, den iSFP auch vor der Erneuerung einer Heizung zu erstellen?
Ein iSFP kann auch vor einer Heizungsmodernisierung helfen, die Heizung auf den zukünftigen energetischen Zustand des Gebäudes abzustimmen und weitere Sanierungsmaßnahmen einzuplanen. Für den Heizungstausch gelten eigene Förderbedingungen der KfW. Der 5-%-iSFP-Bonus wird beim Heizungstausch nicht angesetzt.

Möchten Sie zu einem aktiven und gut bezahlten Umweltschützer werden?

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