In 5 einfachen Schritten zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan
So nutzen Sie den iSFP für Ihre energetische Sanierung und zusätzliche Förderung
1. Beratungstermin buchen
Sie buchen online einen Beratungstermin mit mir, bei dem wir den Ist-Zustand Ihres Gebäudes erfassen und die für Sie passende Sanierungsstrategie festlegen.
2. Fragebogen ausfüllen
Sie füllen ganz einfach den iSFP-Online-Fragebogen aus, so haben wir die Grundlage für die notwendigen Beantragungen für Ihre Sanierungsförderungen.
3. Sanierungsfahrplan erhalten
Sie erhalten Ihren individuellen Sanierungsfahrplan mit der Umsetzungshilfe und einer persönlichen Erklärung, wie Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch optimieren können.
4. Förderanträge erstellen lassen
Sie lassen die Förderunterlagen für Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen erstellen. Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle werden beim BAFA beantragt. Ein ergänzender KfW-Kredit kann bei bereits bewilligten Einzelmaßnahmen über einen Finanzierungspartner beantragt werden.
5. Zuschuss erhalten
Sie setzen die im iSFP vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen um. Bei förderfähigen Effizienzmaßnahmen kann der iSFP-Bonus weitere 5 Prozentpunkte auf den förderfähigen Investitionsanteil oberhalb der jeweiligen Basis-Ausgabengrenze bringen.
Jetzt Fragebogen anfordern und online ausfüllen
Ihr Energieberater Michael Zimmermann
Energie-Effizenz-Experte
für die Förderprogramme des Bundes
Fördermöglichkeiten
Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) planen Sie die energetische Sanierung Ihres Hauses über mehrere aufeinander abgestimmte Schritte. Für förderfähige Effizienzmaßnahmen beträgt die Grundförderung 15 %. Mit iSFP kann zusätzlich ein Bonus von 5 % auf den förderfähigen Investitionsanteil oberhalb der jeweiligen Basis-Ausgabengrenze hinzukommen.
Bei einem Einfamilienhaus können mit iSFP bis zu 60.000 € als förderfähige Ausgaben angesetzt werden. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gelten seit dem 21.07.2026 gestaffelte Ausgabengrenzen: 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Mit iSFP erhöht sich die jeweilige Höchstgrenze entsprechend.
Übrigens: Der iSFP wird zusätzlich mit 50 % vom BAFA gefördert.
(650,- € bei Ein- und Zweifamilienhäuser
850,- € bei Mehrfamilienhäuser ab 3 WE)
+ 250 € WEG-Bonus bei Präsentation der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung
Wir erstellen zuerst einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Hierfür nutzen Sie bitte das unten verlinkte Onlineformular. Zur Vorbereitung des individuellen Sanierungsfahrplanes benötige ich Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie soweit Ihnen möglich diesen Fragebogen aus und laden Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen hoch.
Fragen und Antworten
Meistgestellte Fragen bei der BEG EM und dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des BAFA bei energetischen Einzelmaßnahmen
Wie komme ich zu meinem iSFP?
Erhalte ich durch den iSFP eine höhere Förderung für meine Einzelmaßnahmen?
Wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Einzelmaßnahmen aus?
Einfamilienhaus
Bei einem Einfamilienhaus können mit iSFP bis zu 60.000 € förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.
Bei vollständiger Ausschöpfung ergeben sich 15 % Grundförderung auf 60.000 € = 9.000 €. Zusätzlich kommen 5 % iSFP-Bonus auf den Anteil oberhalb von 30.000 €, also weitere 1.500 €, hinzu.
Maximaler Zuschuss in diesem Beispiel: 10.500 €.
Zweifamilienhaus
Bei zwei Wohneinheiten liegt die Basis-Ausgabengrenze bei 45.000 €: 30.000 € für die erste und weitere 15.000 € für die zweite Wohneinheit. Mit iSFP können bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.
Bei vollständiger Ausschöpfung ergeben sich 15 % Grundförderung auf 90.000 € = 13.500 €. Zusätzlich kommen 5 % iSFP-Bonus auf 45.000 € = 2.250 € hinzu.
Maximaler Zuschuss in diesem Beispiel: 15.750 €.
Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in dem iSFP aufgenommen werden?
Was ist bei dem iSFP alles dabei?
Müssen die im iSFP aufgeführten Maßnahmen alle umgesetzt werden?
Werden die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan gefördert?
Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich eine einmalige Förderung von 250 € für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung hinzukommen.
Muss der individuelle Sanierungsfahrplan vorher auch beantragt werden?
Wie sind die einzelnen Schritte vom iSFP über das BEG EM?
1. Persönliche Beratung und Festlegung der Sanierungsstrategie
2. Feststellung des IST- Zustandes
3. Ausfüllen des Online-iSFP-Fragebogen
4. Beantragung des iSFP im BAFA Portal
5. Erstellung des iSFP mit Erläuterung der einzelnen Schritte im BAFA Portal
6. Hochladen des iSFP im BAFA Portal mit den entsprechenden Nachweisen
7. Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im BAFA Portal
8. Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im BAFA Portal
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von der Beauftragung des iSFP bis zur Zusage der Förderung der Einzelmaßnahmen ca. 2 Monate.
Macht es Sinn, den iSFP auch vor der Erneuerung einer Heizung zu erstellen?
Möchten Sie zu einem aktiven und gut bezahlten Umweltschützer werden?
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:

